Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Liebe Eltern,

aufgrund des rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten (SGB II) und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) besteht u.U. die Möglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder einen Antrag auf folgende Leistungen zu stellen:

- für persönlichen Schulbedarf
- eintägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges
- für eine ergänzende angemessene Lernförderung
- für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht,
  Freizeiten, o.ä.)

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz oder die Gewährung von Kinderzuschlag von der Familienkasse.

Sofern Sie zu dem leistungsberechtigten Personenkreis gehören, können Sie den beigefügten Antrag mit den zusätzlich dort aufgeführten Unterlagen bei dem für Sie zuständigen Jobcenter (bei SGB II-Leistungen) oder hier im Bürgerservice der Stadt Lauenburg/Elbe - Abteilung Bildung und Teilhabe - (bei SGB XII Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeldbezug oder Kindergeldzuschlag) einreichen.

Für Rückfragen steht Ihnen Ihr Jobcenter, Ihr Sozialamt, das Bürgeramt oder das Sekretariat Ihrer Schule zur Verfügung.



Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe [PDF]
Anlage [PDF]
Anlage Ausflug [PDF]
Anlage Schülerbeförderung [PDF]

Weitergehende Informationen erhalten Sie hier!

Kontakt

Stadt Lauenburg/Elbe
Amtsplatz 6
21481 Lauenburg/Elbe

Tel.: 04153-5909-0
E-Mail: info@lauenburg.de

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